Für mich und meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion gilt selbstverständlich und jederzeit: Wir handeln auf dem Boden von Recht und Gesetz und sind dem Grundgesetz verpflichtet.
Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können.
Das Beispiel aus Nordhausen zeigt: Jobcenter haben Spielräume, flexibel auf die konkreten Bedarfe vor Ort einzugehen und individuelle Integrationsstrategien mit einer hohen Verbindlichkeit und im Sinne des Gemeinwohls auszugestalten.
Wie die Polizei bei einer konkreten Versammlung vorgeht, entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Grundlage der jeweiligen Lage und in eigener Verantwortung. Auf diese Entscheidungen habe ich weder Einfluss noch liegen mir dazu eigene Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten

