Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag in jeder Legislaturperiode innerhalb der ersten drei Monate nach der Wahl darüber berät und abstimmt, ob das Verfahren auch in der laufenden Legislaturperiode angewendet werden soll. Ich halte das bisherige Verfahren für sinnvoll.
Meiner Meinung nach wäre ein Bundestagsbeschluss für ein Parteiverbotsverfahren nicht „nur eine Weitergabe“ an das Bundesverfassungsgericht. Denn ein Nicht-Verbot wäre, genau wie eine Zurückweisung des Antrags im Vorverfahren, Wasser auf die Mühlen dieser Partei.
Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Meine Tätigkeiten vereine ich, indem langfristige Planung und die strikte Organisation verschiedener Bereiche - darunter fällt auch mein Privatleben - ineinandergreifen.