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Bärbel Bas
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Frage von Manfred B. •

wann werden kontrollen durch aussenstehende unabhängige Revisoren von jobcentern eingeführt und evtl. schadenersatz Leistung von bei mehrfachen fehlanwendungen von recht und gesetz durch jobcenter

guten tag fr. Bas,

da sich die Zahl von klagen vor Sozialgerichten häufen seit vielen Jahren, durch falsch berechnung oder Falschanwendung von Gesetzen und mehrfache Schäden seitens der Jobcenter geschehen was wiederum nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar, sollte es Zeit sein das wie auch zb. wie auch in Berufsgenossenschafften die jobcenter durch revisoren geprüft werden um weitere Misstände Rechtsbrüche und Schäden für Hilfebedürftige zu Unterbinden. Da man schnell auf die Schwächeren der Gesellschaft kommt diese zu prüfen sollte man dies auch seitens des Jobcenters ebenso akribisch, um schaden an Recht und Bürgern zu verhindern. in meinem Fall verwehrt man seit 22 Jahren berufliche Weiterbildung, als gelernter Friseur. 2018 gründete ich trotz chronischer Krankheit hiv eine firma ohne hilfe seitens des jobcenters (im gegenteil man wollte dies verwehren und mich weiter bis Rente bringen um dann in sozialhilfe zu landen) und kämpfe mich durch misstände seit 22 jahren.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung: 

Erst einmal möchte ich Ihnen meinen Respekt aussprechen, dass sie trotz chronischer Krankheit 2018 eine eigene Firma gegründet haben. Und ich stimme Ihnen auch zu: Missstände, Rechtsbrüche und Schäden für Hilfsbedürftige müssen unterbunden werden. Genau deshalb ist die Aufsicht über die Jobcenter im Sozialgesetzbuch II klar geregelt: Diese Aufsicht haben die Träger der Jobcenter - Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Die Jobcenter sind an deren Vorgaben gebunden. 

Darüber hinaus gibt es weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfmechanismen, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der Jobcenter sicherzustellen. Die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit prüft die Leistungserbringung der Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung auf mögliche Mängel. Die daraus resultierenden Empfehlungen müssen von den Jobcentern umgesetzt werden. Die Interne Revision hält dieses nach. 

Bei den kommunalen Jobcentern haben die zuständigen Ministerien der Bundesländer die übergeordnete Aufsicht.

Zudem kann der Bundesrechnungshof (BRH) als oberste Prüfungsinstanz des Bundes die Jobcenter aus einer breiteren Perspektive prüfen.

Sehr geehrter Herr B., auch wenn es sich für manche Betroffene anders anfühlt: Die Aufsicht über die Jobcenter durch verschiedene unabhängige und interne Instanzen ist gesetzlich vorgesehen und etabliert.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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