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Bärbel Bas
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Frage von Volker S. •

Wann schaffen Sie im Rahmen Ihrer angekündigten Förderung betrieblicher und privater Altersvorsorge die Doppelverbeitragung ab?

Sehr geehrte Frau Bas,

wenn Sie etwas für die Stärkung der betrieblichen/privaten Altersvorsorge tun wollen, dann schaffen Sie die von SPD und Grünen beschlossene Doppelverbeitragung in der Auszahlungsphase ab. Im Rahmen dieser Doppelverbeitragung zahlen ausschließlich gesetzl. Krankenversicherte den Krankenkassenbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (mtl. Freibetrag € 187,25). Diese Doppelverbeitragung betrifft betriebliche und private Altersvorsorge (z.B. Direktversicherungen). Beamte und Politiker bleiben davon verschont. Deren Altersversorgung Beamte: Pension ∅ € 3240 (stat. Bundesamt) und Politiker: Pension max. € 7750 (dt. Bundestag) deutlich über der gesetzl. Rente ∅ € 1668 liegt. Beide haben nie in eine Rentenversicherung eingezahlt. Man könnte glauben, Ihnen geht es nicht um die Stärkung der betrieblichen/privaten Altersvorsorge sondern darum mit positiven Attributen die gesetzl. Krankenkassen zu Lasten der Altersvorsorge gesetzl. Renten-/Krankenversicherter zu sanieren.

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