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Bärbel Bas
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Frage von Volker S. •

Wann schaffen Sie im Rahmen Ihrer angekündigten Förderung betrieblicher und privater Altersvorsorge die Doppelverbeitragung ab?

Sehr geehrte Frau Bas,

wenn Sie etwas für die Stärkung der betrieblichen/privaten Altersvorsorge tun wollen, dann schaffen Sie die von SPD und Grünen beschlossene Doppelverbeitragung in der Auszahlungsphase ab. Im Rahmen dieser Doppelverbeitragung zahlen ausschließlich gesetzl. Krankenversicherte den Krankenkassenbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (mtl. Freibetrag € 187,25). Diese Doppelverbeitragung betrifft betriebliche und private Altersvorsorge (z.B. Direktversicherungen). Beamte und Politiker bleiben davon verschont. Deren Altersversorgung Beamte: Pension ∅ € 3240 (stat. Bundesamt) und Politiker: Pension max. € 7750 (dt. Bundestag) deutlich über der gesetzl. Rente ∅ € 1668 liegt. Beide haben nie in eine Rentenversicherung eingezahlt. Man könnte glauben, Ihnen geht es nicht um die Stärkung der betrieblichen/privaten Altersvorsorge sondern darum mit positiven Attributen die gesetzl. Krankenkassen zu Lasten der Altersvorsorge gesetzl. Renten-/Krankenversicherter zu sanieren.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung: 

Das Thema "Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten", für das innerhalb der Bundesregierung Frau Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zuständig ist, hat leider im Koalitionsvertrag keinen Niederschlag gefunden. Hintergrund dafür ist die bekannt schwierige finanzielle Situation der Krankenkassen. 

Immerhin gibt es seit 2020 einen dynamischem Freibetrag (2025 bei 187,25 Euro monatlich), in dessen Rahmen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis rund 370 Euro monatlich – das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten – höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Mir persönlich ist aber auch klar, dass diese Kompromisslösung aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend ist.  

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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