Antwort 02.10.2025 von Bärbel Bas SPD
Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit dem Artikelgesetz „Zeitenwende“ im März 2025 abgeschafft wurden.
Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit dem Artikelgesetz „Zeitenwende“ im März 2025 abgeschafft wurden.
Dass ein solcher Eindruck sich zunächst negativ auf Ihre Motivation auswirkt, kann ich gut nachvollziehen.
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.