Frage von Christian W. • 17.09.2025

Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Dass ein solcher Eindruck sich zunächst negativ auf Ihre Motivation auswirkt, kann ich gut nachvollziehen.
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.