Hinzuverdienst für Rentner: Es heißt immer, als Rentner könne man so viel hinzuverdienen, wie man wolle - aber hat man auch mal die "Kehrseite der Medaille" erfasst?
Sehr geehrte Frau Bas,
nach fast 50-jähriger Berufstätigkeit als Notarfachangestellte darf ich nach Erfüllung der dafür erforderlichen Voraussetzungen (Jahrgang 1959, 45 Versicherungsjahre) seit dem 01.06.2023 Rente beziehen. Nach wie vor bin ich in dem Unternehmen 1,5 Tage beschäftigt und beziehe ein kleines Gehalt (kein Minijob).
Mein Steuerbescheid für 2023 wies eine Nachzahlung von um die € 2.330,00 aus, der für 2024 schlägt mit € 3.321,00 zu - und damit nicht genug: Für die Quartale September und Dezember habe ich jeweils eine Vorauszahlung von € 1.611,00 zu leisten. Das bedeutet also für dieses Jahr eine Zahlung von insgesamt € 6.543,00. Für 2026 und die weiteren Jahre erwartet mich eine Vorauszahlung pro Quartal € 785,00.
Es heißt immer, als Rentner könne man so viel hinzuverdienen, wie man wolle - aber hat man auch mal die "Kehrseite der Medaille" erfasst? Ist das gerechtfertigt? Sehen Sie, liebe Frau Bas, eine Lösung?
Danke & LG, W.

Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung. Da innerhalb der Bundesregierung für steuerrechtliche Fragen das Bundesministerium der Finanzen zuständig ist, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich insoweit auf allgemeine Ausführungen beschränken muss.
Sie halten eine weitere berufliche Tätigkeit – nach Renteneintritt – für unattraktiv, weil Ihnen aufgrund steuerlicher Abzüge von dem Verdienst nicht viel verbleibe. Dass ein solcher Eindruck sich zunächst negativ auf Ihre Motivation auswirkt, kann ich gut nachvollziehen.
Die Bundesregierung setzt auch deshalb auf Anreize, um längeres Arbeiten attraktiver zu machen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf die Einführung einer sog. Aktivrente verständigt: „Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“ Die Aktivrente ist Bestandteil der Rentenreform, die die Bundesregeriung im Herbst 2025 plant. Die Umsetzung der Aktivrente liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen und wird schnellstmöglich vorangetrieben.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas