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Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Die Probezeit dient der gegenseitigen Erprobung: Der Arbeitgeber kann feststellen, ob Qualifikation, Leistung und Verhalten seinen Anforderungen entsprechen. Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kann prüfen, ob Arbeitsplatz und Aufgaben den eigenen Erwartungen entsprechen.

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Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Ich wünsche mir, dass die Rente für alle Generationen verlässlich bleibt. Sie soll keine Sorgen bereiten, sondern Sicherheit geben.

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Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Ich persönlich habe Sympathie für den Vorschlag, Verbeamtungen auf jene Bereiche zu beschränken, in denen sie zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unbedingt notwendig sind.

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Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD

In der täglichen Arbeit der Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit (BA) steht immer die bestmögliche arbeitsmarktpolitische Unterstützung für den einzelnen Menschen im Mittelpunkt.

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Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD

Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.

Frage von Pamela S. • 02.11.2025
Wird es endlich eine neue Unterhaltsreform geben?
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Antwort 01.12.2025 von Bärbel Bas SPD

Klar ist: Die gesellschaftlichen Realitäten haben sich verändert – und das aktuelle Unterhaltsrecht bildet diese Entwicklung nicht in allen Bereichen ausreichend ab.