
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.
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Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist historisch gewachsen und spiegelt die föderale Struktur unseres Landes wider. Mit der letzten Organisationsreform kam es zu einer deutlichen Reduzierung der Trägerzahl.
Dadurch kann es vorkommen, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen Jahren die Diäten.
Die gesetzliche Grundlage für die SED-Opferrente sieht vor, dass laufende Leistungen automatisch angepasst werden, wenn sich durch eine Gesetzesänderung die Höhe oder die Anspruchsvoraussetzungen ändern.
Im Jahr 2024 hat der Bund rund 3,98 Milliarden Euro für die Versorgung (dies ist z. B. die Alterspension, aber auch die Hinterbliebenenversorgung) der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ausgegeben.
Dass in der öffentlichen Diskussion manchmal der Eindruck entsteht, allein durch Kürzungen beim Bürgergeld oder bei Sozialleistungen im Inland ließe sich der Bundeshaushalt sanieren, ist weder realistisch noch gerecht.