Die Probezeit dient der gegenseitigen Erprobung: Der Arbeitgeber kann feststellen, ob Qualifikation, Leistung und Verhalten seinen Anforderungen entsprechen. Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kann prüfen, ob Arbeitsplatz und Aufgaben den eigenen Erwartungen entsprechen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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