Ich als Politikerin maße mir nicht an, zwischen „leichten“ und „schweren“ psychischen Störungen im Sinne von Diagnoseschlüsseln zu unterscheiden, und verwende solche Begriffe auch nicht. Das ist Sache der Wissenschaft sowie der Fachexpertinnen und Fachexperten.
Die Integrität unserer Beamtinnen und Beamten hängt nicht an der Form ihrer Altersversorgung
Die Kommission schlägt zunächst vor, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Wir werden nun schnellstmöglich an die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen gehen.
Gestatten Sie mir vorab eine Klarstellung: Mein Vorschlag bezog sich nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auf die gesetzliche Rentenversicherung. Konkret habe ich mich für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung ausgesprochen, in die neben Arbeitnehmern auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete einzahlen.
Die von Ihnen angesprochene Einführung einer Altersrente, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht, ist von der Alterssicherungskommission nicht empfohlen worden.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihrer weit gefassten Frage mit meiner Antwort auf dieser Plattform nicht in Gänze gerecht werden kann. In aller Kürze: Als SPD stehen wir in dieser Koalition für einen starken, verlässlichen Sozialstaat, für Gerechtigkeit und faire Lastenverteilung und dafür, dass Lebensleistung etwas zählt.

