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Die Details zur geplanten Förderung liegen inzwischen vor und werden in den kommenden Wochen im Bundestag beraten und beschlossen. Wir haben uns im Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Unterstützung gezielt auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen auszurichten.
Die neue Grundsicherung ist ein Sicherungssystem, das Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützt und zugleich Wege in dauerhafte Beschäftigung eröffnet. Ziel ist es, Hilfen gerechter, passgenauer und wirksamer zu gestalten – nicht, jemanden zu bestrafen oder zu „entmenschlichen“.
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.