Die Kommission hat vorgeschlagen, anstelle der „Rente mit 63“ eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie werden nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen, sondern können abschlagsfrei früher in Rente gehen
Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten ist ein langfristiger Prozess. Bis dahin sollen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.
Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung muss abgewartet werden. Ganz allgemein gilt: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.

