Ziel der Aktivrente ist es, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich auch viele Künstlerinnen und Künstler eine solche steuerliche Begünstigung wünschen.
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Pflegeneuordnungsgesetz handelt es sich um einen Referentenentwurf aus dem von meiner Kollegin Nina Warken geführten Bundesministerium für Gesundheit.
Ich persönlich kann Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen und sehe auch den „Seelenfrieden“ bei vielen Familien. Auch deshalb habe ich in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass wir die Angehörigen stärker im Blick haben müssen.

