Antwort 07.07.2026 von Stephan Brandner AfD
Nach der Ablehnung des Schutzersuchens muss die Person grundsätzlich ausreisen.
Nach der Ablehnung des Schutzersuchens muss die Person grundsätzlich ausreisen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein aufenthaltsrechtlicher Status; hier ist die Einzahlung von 60 Monaten in die Rentenkasse ein sinnvoller Beleg dafür, dass jemand wirtschaftlich Fuß gefasst hat.
Damit ist die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Vorjahresvergleich um rund 190.000 Personen gestiegen, während die Beschäftigung in Deutschland insgesamt gesunken ist.
Die Gesundheitskosten für Geflüchtete in Deutschland werden primär vom Staat getragen, wobei die Zuständigkeit je nach Aufenthaltsstatus und Dauer des Aufenthalts variiert.
Sehr geehrter Herr K.,