Die Alterssicherungskommission weist zu Recht darauf hin, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen frühzeitig unterstützt werden müssen. Deshalb kommt dem Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ besondere Bedeutung zu: Unterstützung soll bereits einsetzen, wenn erste gesundheitliche Belastungen erkannt werden. Ebenso wichtig sind altersgerechte Arbeitsplätze, damit Beschäftigte möglichst lange gesund im Erwerbsleben bleiben können.
Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht empfohlen, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen.
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit jedoch auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgestellt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Darin wird ein Gesamtpaket an Reformmaßnahmen vorgeschlagen, die sicherstellen, dass alle Generationen mit mindestens demselben oder sogar einem höheren Rentenniveau in Rente gehen können als heute.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen.

