Diese Geschäfte waren nichts anderes als organisierter Steuerbetrug. Der Staat wurde um Milliarden gebracht – Geld, das allen Bürgerinnen und Bürgern gehört. Die Aufarbeitung ist allerdings juristisch sehr komplex und langwierig. Inzwischen wurden zahlreiche Verfahren geführt, Urteile gesprochen und Rückforderungen eingeleitet.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Einer Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.
Das Ziel ist nicht, Bestellungen zu verteuern, sondern dass geltendes Recht auch für Plattformen aus Drittstaaten gilt.
Ihren Unmut und Ihre Kritik gegenüber der Einigung des Koalitionsausschusses, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen, kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie sich denken können, war dies keine Forderung der SPD. In einer Koalition gehören Kompromisse jedoch dazu.

