Antwort 10.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig erfolgen. Das betrifft alle staatlichen Bereiche, von den Haushalten der Ministerien über Bauprojekte bis hin zum Deutschen Bundestag.

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Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig erfolgen. Das betrifft alle staatlichen Bereiche, von den Haushalten der Ministerien über Bauprojekte bis hin zum Deutschen Bundestag.
Eine Nutzung als bloße Haushaltsdeckung ist nicht vorgesehen und findet so auch nicht statt