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Die Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe komplett sozialversicherungs- und steuerfrei, man kann so also in erheblichem Umfang Steuern und Beiträge sparen.

Menschen, die über lange Zeit Beiträge gezahlt haben und sich so ihre Rente aufgebaut haben, verdienen Planungssicherheit.

Das ist auch aus unserer Sicht grundsätzlich fair, denn es stellt sicher, dass alle Versicherten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten eine gute Versorgung erhalten.

DIE LINKE lehnt diesen Entwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz deshalb ab. Wir fordern seit Langem, dass Arbeitgeber voll für die bAV aufkommen müssen, damit Arbeitnehmer*innen am Ende nicht doppelt zahlen – und vor allem: keine vollen Krankenkassenbeiträge auf ihre selbst ersparte Rente leisten müssen.

Sie ist aber aus meiner Sicht ein vernünftiger und ausgewogener Kompromiss, der zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung trägt, zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.