Weshalb bekommen jene Flüchtlinge aus der Ukraine, die bereits vor dem 01.04.25 in Deutschland waren, weiterhin Bürgergeld?
Sehr geehrte Frau Bas,
weshalb wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass zwar jene Flüchtlinge aus der Ukraine, die ab dem 01.04.2025 nach Deutschland kommen kein Bürgergeld bekommen, aber die Flüchtlinge aus der Ukraine, die bereits vor dem 01.04.25 in Deutschland waren, weiterhin Bürgergeld? Entsprechend der Geleichbehandlung wäre es gerechter, wenn auch jene Flüchtlinge aus der Ukraine, die bereits vor dem 01.04.25 in Deutschland waren, kein Bürgergeld bekommen.
Es war ohnehin ein Fehler, dass Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen haben. Durch das zu hohe Bürgergeld für Flüchtlinge fehl wohl zu häufig der Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,

Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung:
Im Mai 2022 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Zweiten Buch bzw. nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten können, wenn sie ihren Lebensunterhalt durch Einkommen und Vermögen nicht selbst decken können. Grundlage für diese Entscheidung bildete ein Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie des Bundeskanzlers aus April 2022, der auf Basis der so genannten EU-Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) getroffen wurde. So haben Geflüchtete aus der Ukraine einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt und konnten gezielt für die Arbeitsaufnahme gefördert werden, insbesondere im Rahmen des Aktionsprogramms „Job-Turbo“. Aktuell entfällt der gesamte Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf die Zielgruppen des Job-Turbos, das heißt auf Personen aus der Ukraine sowie den wichtigsten Asylherkunftsländern.
Sie haben Recht: Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet an der gesetzlichen Umsetzung (sogenannter Rechtskreiswechsel). Wir müssen dabei auch immer bedenken, dass eine weitreichendere Lösung die Städte und Gemeinden stärker belastet.
Im Mai 2025 waren übrigens rund 332.000 ukrainische Staatsangehörige in Deutschland beschäftigt, 83.000 mehr als im Vorjahresmonat. Sie sehen: Die Menschen nehmen sehr wohl Arbeit auf. Zahlreiche Beispiele aus der erfolgreichen Arbeit Jobcenter finden Sie auf der Internetseite www.sgb2.info.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas