Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen unter anderem Abstandsgebote, Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen, Bestimmungen zur Maskenpflicht, Reisebeschränkungen und der Anspruch für Versicherte sowie nicht Versicherte auf Testungen und Impfungen.

Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke.

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Dafür gestimmt
413
Dagegen gestimmt
235
Enthalten
8
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andreas SteierAndreas SteierCDU/CSU203 - Trier Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian SteinekeSebastian SteinekeCDU/CSU56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-ZimmermannFDP106 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich StraetmannsFriedrich StraetmannsDIE LINKE132 - Bielefeld - Gütersloh II Dagegen gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Nicht beteiligt
Margit StumppMargit StumppDIE GRÜNEN270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Katja SudingKatja SudingFDP19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Jessica TattiJessica TattiDIE LINKE289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef TebrokeHermann-Josef TebrokeCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Coronavirus-Symbol mit der Kreide gezeichnet

Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen im Herbst und Winter 2020/21 sehen sich die Regierungsfraktionen dazu veranlasst, eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen vorzunehmen. Für eventuelle Eingriffe in die grundrechtlichen Freiheiten der Bevölkerung, die laut Bundesregierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendig sind, sollen damit gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Unter anderem folgende Regelungen werden durch den Gesetzentwurf formuliert:

  • Reisebeschränkungen (§ 5 Absatz 2 IfSG): Zukünftig sollen digitale Einreiseanmeldungen nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden können, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Im gleichen Zug soll der Begriff Risikogebiet legaldefiniert (= Definition des Begriffs durch das Gesetz) werden.
  • Anspruch auf Testungen und Impfungen: In Bezug auf Covid-19-Schutzimpfungen sowie in Bezug auf Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben (solange eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht).
  • Entschädigungsregelungen (§ 56 IfSG): Entschädigungen wegen Verdienstausfalls werden ausgeschlossen, sollte diesem Ausfall eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegen. Ausgenommen davon ist die pflegende Betreuung abgesonderter Personen.
  • Einsatz der Bundeswehr (§ 54a IfSG): Die Vorschriften zum Vollzug des IfSG durch die Bundeswehr sollen vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen ausgeweitet werden. Dies betrifft (jedoch) ausschließlich Tätigkeiten im Bereich der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums.

Weitere Forderungen und die konkreten Gesetzesänderungen können Sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung nachlesen.

Der Entwurf wurde vor allem für fehlende Definitionen der geplanten Regelungen kritisiert. Es sei nicht klar, was unter "Ausgangsbeschränkungen" konkret verstanden werden solle, auch "schwerwiegende und stark einschränkende Schutzmaßnahmen" wurden nicht weiter ausgeführt. Die mangelnde Klarheit der Maßnahmen könne für Verwirrung und Unverständnis in der Bevölkerung sorgen.

Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde mit 139 Ja-Stimmen, 453 Nein-Stimmen und 68 Enthaltungen abgelehnt. Einem Änderungsantrag aus der Grünen-Fraktion wurde mit 456 Gegenstimmen und 126 Ja-Stimmen und 80 Enthaltungen ebenfalls nicht zugestimmt.

Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke. Einige Abgeordnete entschieden anders als ihre Fraktion. Aus der CDU/CSU stimmten unter anderem Axel Fischer, Jana Schimke und Arnold Vaatz gegen den Entwurf der eigenen Fraktion. Der SPD-Abgeordnete Marcus Held stimmte ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram entschied sich auch, anders als ihre Fraktion, gegen den Entwurf zu stimmen.