Der alternative Antrag weist darauf hin, dass es in allen EU-Mitgliedstaaten bereits nationale Rechtsvorschriften gibt, in denen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gemäß ihren nationalen Gegebenheiten definiert und unter Strafe gestellt werden.
Die Kürzungen sind mit den Forderungen nach einer besseren Versorgung überhaupt nicht vereinbar; nötig sind stattdessen Ausbau und verlässliche Finanzierung.