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Grundsätzlich erhalten Geflüchtete kein Bürgergeld, sondern niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden über Steuermittel finanziert und dürfen nach aktueller Rechtsprechung eine bestimmte Höhe, die das Existenzminimum sichert, nicht unterschreiten.
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Fakt ist, dass wir gesamtgesellschaftlich weder Kraft noch Willen für tiefgreifende Reformen hatten.
Rückblickend wurden in den vergangenen Jahrzehnten Entscheidungen getroffen, die man aus heutiger Sicht anders treffen würde