Wie positionieren Sie sich persönlich und wie positioniert sich Ihre Fraktion zur Beibehaltung der aktuellen 100.000-Euro-Einkommensgrenze beim Elternunterhalt?
Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
Durch das Gesetz wurde im Jahr 2020 eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr eingeführt, ab der Kinder erst für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern (Elternunterhalt) herangezogen werden können. Diese Regelung hat Millionen von Familien in Deutschland eine enorme finanzielle und psychische Entlastung gebracht. Sie sorgt dafür, dass die Pflege der Eltern nicht zum finanziellen Risiko für die nachfolgende Generation wird, die bereits mit hohen Lebenshaltungskosten, Steuern und eigener Altersvorsorge belastet ist. Aktuell nehme ich mit großer Besorgnis die politischen Debatten und Forderungen wahr, diese Grenze abzuschaffen oder abzusenken, um die Kommunen finanziell zu entlasten. Eine Aufweichung oder Abschaffung dieser Schutzgrenze halte ich für das falsche Signal. Sie würde die Mitte der Gesellschaft enorm belasten und das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Sozialsystems beschädigen.

