Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Hier finden Sie unsere Kritik an der aktuellen Reform der GKV: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/gkv-reform/.
Unter anderem werden wir im federführenden Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte Partnereinkommen eine zentrale Rolle spielen wird.
Die SPD setzt daher auf strukturelle Reformen für die Zukunft, eine faire Verteilung der Lasten und eine langfristig tragfähige Finanzierung.
Die Phytotherapie zählt nach dem Arzneimittelgesetz formal zu den „Besonderen Therapierichtungen“, anders als bei der Homöopathie liegen für zahlreiche pflanzliche Arzneimittel jedoch klinische Studien und evidenzbasierte Bewertungen vor. Deshalb wird die Phytotherapie in Medizin und Regulierung differenzierter betrachtet.
