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Frage von Marion S. •

Weshalb wird eine Einkommenssteuer-Rueckzahlung für das Steuerjahr, in dem man nicht im Buergergeld -Bezug war, im darauffolgenden Jahr vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und vom BG abgezogen?

Hier ist man 2x bestraft: zu viel Steuern gezahlt und dann nach Erstattung vom BG- Bedarf abgezogen

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.

eine Steuerrückzahlung wird, wie anderes Einkommen auch, bei der Berechnung des individuellen Bedarfs bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende prinzipiell berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine steuerfinanzierte existenzsichernde Leistung. Anspruchsberechtigt ist nur, wer hilfebedürftig ist, also seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Die Höhe der Leistung richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf, maximal in Höhe des gesetzlich festgelegten Regelbedarfs. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterliegt dem Nachranggrundsatz. Das bedeutet, dass die Betroffenen ihr Einkommen vorrangig zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen müssen. Die Leistungen werden somit (ergänzend) zur Deckung des Hilfebedarfs geleistet. 

Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt. Dabei gilt das sog. Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass Einnahmen immer in dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind. Das heißt: Auch die Steuerrückerstattung wird dann berücksichtigt, wenn sie zufließt. Unabhängig davon, für welchen Zeitraum eine Rückzahlung erfolgt. Diese Einnahme steht mit dem Zufluss zur Verfügung und ist für den Lebensunterhalt einzusetzen. Dies gilt auch bei Steuerrückzahlungen.

Mit freundlichen Grüßen 

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