Sehr geehrter Herr Rudolph, an Sie , als Abgeortneter meines Wahlkreises , stelle ich folgende Fragen: Warum tragen die gesetzlich Versicherten die Hauptlast der Kosten für die Bürgergeldempfänger?
Warum ist die Rente eine Sozialleistung?
Die Menschen haben im Gegensatz zu Beamten dafür Beiträge gezahlt.
Die Beamtenvergütungen und Pensionen werden vollständig aus Steuermitteln gezahlt.
Darüber wird nicht gesprochen.
Wo bleibt die Gerechtigkeit? Die nimmt leider immer mehr ab.
Unser Bundeskanzler hat keine Ahnung von den wirklichen Problemen der Menschen.
Bei den ganzen Ungerechtigkeiten ist es kein Wunder, dass immer mehr AFD wählen.
Einige wenige Politiker entscheiden über das, was den Menschen zugemutet werden kann.
LG B. K.
Sehr geehrte Frau K.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen! Sie sprechen zwei Themen an, zum einen die nicht kostendeckenden Beiträge des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung für die Bezieher von Grundsicherung (bis vor kurzem Bürgergeld), zum anderen die unterschiedliche Behandlung von Renten und Pensionen.
1. Zur Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert bewusst nach dem Solidarprinzip. Das bedeutet: Nicht jeder Mensch (und nicht jede Bevölkerungsgruppe) finanziert über seine Beiträge exakt die Gesundheitskosten, die er selbst verursacht. Junge finanzieren Ältere mit, Gesunde tragen Kranke mit, Menschen mit höheren Einkommen leisten mehr als Menschen mit kleinen Einkommen. Das gilt beispielsweise auch für Studierende, die - ähnlich wie Grundsicherungsbezieher - lediglich einen pauschalen, nicht kostendeckenden Beitrag zahlen.
Seit 2005 zahlt der Bund dabei pauschale Beiträge für Bezieher von Grundsicherung (bis vor kurzem Bürgergeld bzw. bis 2022 Arbeitslosengeld II) an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieser Betrag war lange Zeit politisch gedeckelt – und damit immer weniger kostendeckend. Ich halte es grundsätzlich für richtig, dass die Beiträge für Grundsicherungsbezieher perspektivisch kostendeckend aus dem Haushalt – und damit von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – getragen werden. In Anbetracht des hohen Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt lässt sich dies aber nur schrittweise umsetzen.
2. Zu Renten und Pensionen: Die gesetzliche Rente ist keine Sozialleistung. Die Beitragszahler erwerben mit ihren Beiträgen eigene Ansprüche. Die Rente ist dabei umlagefinanziert – die laufenden Beiträge finanzieren unmittelbar die aktuellen Renten. Die Beamtenversorgung wird dagegen aus dem Staatshaushalt getragen und basiert auf der in unserem Grundgesetz verankerten Alimentationspflicht. Was diese Alimentationspflicht angeht, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen (zuletzt im September 2025) festgestellt, dass weite Teile der Beamtenbesoldung – auch auf Bundesebene – verfassungswidrig zu niedrig (!) angesetzt waren.
Man mag daraus unterschiedliche politische Schlussfolgerungen ziehen, fest steht: Diese unterschiedlichen Grundlagen machen einen direkten Vergleich sowie eine kurzfristige Angleichung schwierig. Unstrittig ist, dass die steigenden Ausgaben bei Renten und Pensionen wesentlich Folge des demografischen Wandels sind. Ziel bleibt für uns eine faire Verteilung der Lasten und eine langfristig tragfähige Finanzierung. Die SPD setzt daher auf strukturelle Reformen für die Zukunft. Wir streben eine breitere Finanzierungsbasis an, insbesondere durch die perspektivische Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen – auch die Beamtinnen und Beamten – solidarisch einbezogen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Rudolph

