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Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten.
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
Die Frage nach der im Grundsatz "richtigen" Finanzierung der GKV - auf die Sie sich ja auch zu beziehen scheinen - wird seit September in der "Finanzkommission Gesundheit" diskutiert, die in gut drei Monaten erste Vorschläge auf den Tisch legen soll
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