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Frage von Julia W. •

Doppelte Berücksichtigung familienbezogener Besoldungsbestandteile bei Beamten- oder Soldatenehen?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

wie rechtfertigt die BReg im aktuellen Besoldungsentwurf die faktische Besserstellung von Beamten- oder Soldatenehen ggü. Familien mit nur einem Beamten oder Soldaten?

Bislang wird der Familienzuschlag bei zwei Beamten oder Soldaten hälftig geteilt, da der familienbezogene Mehrbedarf nur einmal entsteht. Erhält nur ein Ehepartner Besoldung, wird der Familienzuschlag hingegen einmal vollständig gewährt.

Werden familienbezogene Bestandteile künftig ganz oder teilweise in die Grundbesoldung überführt, erhalten bei einer Beamten- oder Soldatenehe faktisch beide diesen bisherigen Bestandteil dauerhaft über ihre jeweilige Besoldung. Familien mit nur einem Beamten erhalten ihn dagegen weiterhin nur einmal.

Warum soll dieselbe familiäre Belastung abhängig vom Berufsstatus der Ehepartner zu unterschiedlichen Alimentationswirkungen führen? Wie wird diese strukturelle Ungleichbehandlung insbesondere mit Art. 3 GG sowie dem Alimentationsprinzip begründet?

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