Doppelte Berücksichtigung familienbezogener Besoldungsbestandteile bei Beamten- oder Soldatenehen?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
wie rechtfertigt die BReg im aktuellen Besoldungsentwurf die faktische Besserstellung von Beamten- oder Soldatenehen ggü. Familien mit nur einem Beamten oder Soldaten?
Bislang wird der Familienzuschlag bei zwei Beamten oder Soldaten hälftig geteilt, da der familienbezogene Mehrbedarf nur einmal entsteht. Erhält nur ein Ehepartner Besoldung, wird der Familienzuschlag hingegen einmal vollständig gewährt.
Werden familienbezogene Bestandteile künftig ganz oder teilweise in die Grundbesoldung überführt, erhalten bei einer Beamten- oder Soldatenehe faktisch beide diesen bisherigen Bestandteil dauerhaft über ihre jeweilige Besoldung. Familien mit nur einem Beamten erhalten ihn dagegen weiterhin nur einmal.
Warum soll dieselbe familiäre Belastung abhängig vom Berufsstatus der Ehepartner zu unterschiedlichen Alimentationswirkungen führen? Wie wird diese strukturelle Ungleichbehandlung insbesondere mit Art. 3 GG sowie dem Alimentationsprinzip begründet?
Sehr geehrter Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen aufgeworfen Kritik ist mir bekannt. Ich kann sie sehr gut nachvollziehen. Unser Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch hat hierzu auch bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes geführt.
Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Sphäre der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag. Im Rahmen der dann stattfindenden parlamentarischen Beratung werden wir uns auch mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen intensiv befassen. Unter anderem werden wir im federführenden Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte Partnereinkommen eine zentrale Rolle spielen wird.
Seien Sie gewiss, dass ich mich für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenalimentation einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB

