Phytotherapie ist nicht Homöopathie, entscheidend sind Evidenz, Nutzen und klare GKV-Regeln.
Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass alle Besonderen Therapierichtungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung identisch zu behandeln sind.
Die Frage, weshalb bestimmte Therapieformen berücksichtigt oder unberücksichtigt sind, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Als Oppositionspolitiker war ich in dem Verfahren nicht eingebunden.
Auch der deutsche Ethikrat befand im Jahr 2019, dass eine generelle staatliche Impfpflicht aufgrund der insgesamt hohen Impfquoten nicht gerechtfertigt sei.
