Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Simone Borchardt
Antwort 13.05.2026 von Simone Borchardt CDU

Phytotherapie ist nicht Homöopathie, entscheidend sind Evidenz, Nutzen und klare GKV-Regeln.

Portrait von Stephan Pilsinger
Antwort 18.05.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.

Lachend am Geländer
Antwort 09.07.2026 von Tanja Machalet SPD

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass alle Besonderen Therapierichtungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung identisch zu behandeln sind.

Portrait von Armin Grau
Antwort 02.06.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Frage, weshalb bestimmte Therapieformen berücksichtigt oder unberücksichtigt sind, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Als Oppositionspolitiker war ich in dem Verfahren nicht eingebunden.

Portrait von Tobias Ebenberger
Antwort 10.07.2026 von Tobias Ebenberger AfD

Auch der deutsche Ethikrat befand im Jahr 2019, dass eine generelle staatliche Impfpflicht aufgrund der insgesamt hohen Impfquoten nicht gerechtfertigt sei.