Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer konkreten Frage direkt an das Ministerium zu wenden: Buergerkommunikation@bmwsb.bund.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ziel ist es, notwendige Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Verlusten zu ziehen und sicherzustellen, dass die Beitragsgelder der Versicherten und Arbeitgeber künftig bestmöglich geschützt werden.
Entsprechende Berichte gibt es tatsächlich. Krankenkassen dürfen ihre Rücklagen grundsätzlich anlegen. Dafür gelten zwar strenge gesetzliche Vorgaben. Trotzdem haben Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in den vergangenen Jahren teilweise erhebliche Summen angelegt und dabei auch hohe Verluste gemacht.