Vorliegend scheint mir - soweit ich das aus den von Ihnen angeführten Beispielen erkennen kann - eher ein Durchsetzungsdefizit vorzuliegen.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Die Äußerungen von Bundeskanzler Merz haben in den letzten Tagen viele Diskussionen angestoßen. Das ist ein Zeichen, dass unsere Demokratie lebendig ist und sich offen, vielfältig und kritisch mit unterschiedlichen Ansichten auseinandergesetzt wird.
Wer es mit der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ernst meint, darf nicht länger vor einem Parteiverbotsverfahren zurückschrecken.
