Frage von Daniel B. • 30.06.2026
Antwort 10.07.2026 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ihr Vorschlag, den in § 33 Abs. 5c SGB V bereits angelegten Verzicht auf spezialisierte Zentren für seltene Erkrankungen auszuweiten, ist naheliegend und nachvollziehbar
Frage von Daniel B. • 30.06.2026
Antwort 30.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Hilfsmittelversorgung muss im Einzelfall nachvollziehbar geprüft werden. Eine gesetzliche Nachjustierung ist an dieser Stelle jedoch nicht geboten.
Frage von Tomas T. • 30.06.2026
Frage von Jana H. • 30.06.2026
Frage von Jana H. • 30.06.2026
Frage von Jana H. • 30.06.2026
Antwort 10.07.2026 von Carmen Wegge SPD
Ich kann Ihre Überlegungen nachvollziehen aber bin der Auffassung, dass der von Ihnen vorgeschlagene Weg über das staatliche Neutralitätsgebot nicht trägt.
