Kommen bundeseinheitliche Regelungen für "digitale Nomaden" und Influencer im Ausland?
Sehr geehrter Herr Frei,
vor einiger Zeit fragte ich, ob Sie den FÄ bundesweit Beinfreiheit zur Durchsetzung der Abgabepflicht bei Influencern im Ausland verschaffen werden.
Ihre Vorgänger wollten mit den in die Jahre gekommenen "Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes" funktionslose Betriebsstätten wie Briefkastenfirmen, quervermietete Airbnbs, compliance Adressen o.ä. mittels Annahme einer inl. Betriebsstätte, z.B. dem FA des letzten Wohnsitzes, untersagen. Sogar die Kopplung an Reisepässe als Geschäftsgrundlage millionenschwerer "Digitalnomaden" nach US-Vorbild schien möglich.
Frivol wird weiter mit shell companies in Georgien, Dubai & USA hinterzogen, zur Bespaßung leaken die dt. Polizisten und beklagen frech angebliche "Behördenwillkür". Sogar kleinere Kanäle dank 183-Tage-Trick generieren €5000 bis €10.000.
https://lmy.de/jVyPe
https://lmy.de/dqyGR
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https://lmy.de/sUMDA
https://lmy.de/fiqVt
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Unfassbar!
Karl A.