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Im Übrigen ist Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten. Auch der Konsum in Schulen und in deren Sichtweite ist untersagt. Wo Jugendliche vor Schulen konsumieren, müssen diese Regeln konsequent durchgesetzt werden.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Das Beispiel weist auf zwei größere Probleme hin: Mangelnde Transparenz in Gesetzgebungsverfahren und Parteispenden von Unternehmen.
Die Versorgung mit medizinischem Cannabis bleibt gesichert, nur eben nicht mehr mit Cannabisblüten.
Die SPD-Bundestagsfraktion und ich lehnen die vorgeschlagene Verschärfung (Präsenzpflicht bei der Verschreibung, Verbot des Versandhandels) in dieser Form ab, weil sie Patient*innen, Ärzt*innen und Apotheken unnötig einschränkt.