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Lars Castellucci
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Frage von Luca R. •

Wird die SPD die geplanten Änderungen der CDU/CSU am MedCanG mittragen?

Sehr geehrter Herr Castellucci,

ich habe mit großer Sorge das Vorhaben der CDU CSU das MedCanG zu verschärfen beobachtet.

Leider hat es der Entwurf nun auch durch das Kabinett geschafft und daher meine Frage:
Wird die SPD die geplanten Änderungen der CDU/CSU am MedCanG mittragen?

Aus Patientensicht ist das ein glasklarer Rückschritt. Denken Sie an Patienten, die ländlich wohnen und ohne Versand den Zugang zu ihrer Medizin verlieren.
Mittlerweile spricht Bundesdrogenbeauftragter Streeck von "Dealern in weißen Kitteln", was dazu führt, dass Ärzte sich künftig noch weniger trauen werden, ihren Patienten Cannabis als Medizin zu verschreiben.

Ganz abgesehen davon wird es zahlreiche Konsumenten, die sogenannten "Freizeitkonsumenten", wieder auf den Schwarzmarkt treiben und das kann ja wohl beim besten Willen nicht der Plan der SPD sein.

Setzen Sie ein Zeichen und stimmen Sie dem Gesetzesentwurf nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
Luca R.

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Antwort von SPD

Lieber Herr R.,

der SPD-Bundestagsfraktion ist bei der Änderung des Medizinal Cannabisgesetzes eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, von zentraler Bedeutung. Gerade Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sind in besonderem Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen.

Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken. Die Online-Verschreibung von Arzneimitteln, die Suchterkrankungen auslösen können, darf für unbekannte Patientinnen und Patienten ohne jeglichen Arztkontakt grundsätzlich nicht möglich sein. Der massive Zuwachs an Internetverordnungen ohne persönliche Untersuchung erfordert daher entschiedenes Handeln.

Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Für diejenigen, die aus medizinischen Gründen auf Medizinalcannabis angewiesen sind, bleibt die Versorgung selbstverständlich gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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