Fragen und Antworten

Im Zuge der Neuwahlen und des Regierungswechsels haben wir nun aus den genannten Gründen als CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, das Gesetz bis Ende Juli 2026 mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen von Kindern und Jugendlichen zu evaluieren.



Um eine schnellere Terminvergabe zu erreichen, setzen wir auf ein verbindliches Primärsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag, wobei Ausnahmen bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie gelten.