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Die Praxis zeigt , dass gute Leistung in der absoluten Mehrheit der Fälle schon weit vor dem Ablauf von Maximalfristen direkt in eine Festanstellung führt.
Die Kommission hat vorgeschlagen, eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können
Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.
Viele Prozesse im Arbeitsleben haben sich in der Tat rasant beschleunigt. Klar ist gleichzeitig: Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist und bleibt eine zentrale Aufgabe, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.