Antwort 28.09.2026 von Benjamin Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
Aus meiner Sicht sollte die Maßnahme deshalb nicht allein daran gemessen werden, ob Restaurantpreise gesunken sind. Entscheidend ist, ob sie zur Stabilisierung der Gastronomie beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt. Selbstverständlich werden wir die Auswirkungen weiter beobachten und die Regelung im Rahmen der allgemeinen Steuerpolitik regelmäßig evaluieren.
Aus meiner Sicht ist es deshalb richtig, dass Restaurantbetreiber selbst entscheiden dürfen, ob sie Hunde in ihren Räumen zulassen oder nicht.