Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
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Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Bei Alkohol und bei THC gibt es Grenzwerte, bei sonstigen psychotropen Stoffen gilt jeglicher Nachweis als Fahren unter Drogeneinfluss und wird strafrechtlich verfolgt