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Bekifft andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, geht gar nicht!
Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch.
Wir haben uns als Fraktion seit vielen Jahren für eine öffentlich finanzierte Gesundheitsforschung eingesetzt und jährlich dafür Mittel im Haushalt beantragt. Gerade in relevanten Bereichen, wo die kommerzielle Forschung mangels Profitaussichten nicht genug investiert, muss es eine öffentliche Forschung geben (z.B. Antibiotikaentwicklung gegen resistente Keime).