Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Nicht beteiligt
Portrait von Roland HartwigRoland HartwigAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Enthalten
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD94 - Köln II Enthalten
Portrait von Mark HauptmannMark HauptmannCDU/CSU196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dagegen gestimmt
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Enthalten
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias HeiderMatthias HeiderCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU198 - Ahrweiler Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dagegen gestimmt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Nicht beteiligt
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Nicht beteiligt
Portrait von Katrin Helling-PlahrKatrin Helling-PlahrFDP138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Nicht beteiligt
Portrait von Udo HemmelgarnUdo HemmelgarnAfD131 - Gütersloh I Nicht beteiligt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Marc HenrichmannMarc HenrichmannCDU/CSU127 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus HerbrandMarkus HerbrandFDP92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Torsten HerbstTorsten HerbstFDP156 - Bautzen I Dafür gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.