Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Yasmin FahimiYasmin FahimiSPD42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann FärberHermann FärberCDU/CSU263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe FeilerUwe FeilerCDU/CSU58 - Oberhavel - Havelland II Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dagegen gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD256 - Oberallgäu Enthalten
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU29 - Cuxhaven - Stade II Dagegen gestimmt
Rote kurze Haare, lächelnd, schwarzer Blazer und schwarzes T-Shirt mit V-Ausschnitt, kleine hängende Ohrringe mit weißer KugelSusanne FerschlDIE LINKE257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Nicht beteiligt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
ProfilbildDaniel FöstFDP217 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dagegen gestimmt
Portrait von Brigitte FreiholdBrigitte FreiholdDIE LINKE210 - Pirmasens Nicht beteiligt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD150 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Enthalten
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Enthalten
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Enthalten
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia GabelmannSylvia GabelmannDIE LINKE148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.