Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Nicht beteiligt |
![]() | Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt |
![]() | Mario Mieruch | fraktionslos | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt |
![]() | Irene Mihalic | DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt |
![]() | Klaus Mindrup | SPD | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt |
![]() | Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt |
![]() | Amira Mohamed Ali | DIE LINKE | 27 - Oldenburg - Ammerland | Enthalten |
![]() | Cornelia Möhring | DIE LINKE | 7 - Pinneberg | Enthalten |
![]() | Falko Mohrs | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dagegen gestimmt |
| Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt |
![]() | Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt |
![]() | Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt |
![]() | Karsten Möring | CDU/CSU | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt |
![]() | Marlene Mortler | CDU/CSU | 246 - Roth | Nicht beteiligt |
![]() | Elisabeth Motschmann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt |
![]() | Niema Movassat | DIE LINKE | 117 - Oberhausen - Wesel III | Enthalten |
![]() | Andreas Mrosek | AfD | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt |
| Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Enthalten |
![]() | Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Sepp Müller | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Nicht beteiligt |
![]() | Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt |
![]() | Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt |
![]() | Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dagegen gestimmt |
![]() | Claudia Müller | DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dafür gestimmt |
Der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffene Anspruch auf Brückenteilzeit beschränke sich auf Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Damit entstehe insbesondere für Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, ein Nachteil. Denn diese haben somit keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen bleiben so auf den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschränkt. Deswegen fordert die Grünen-Fraktion einen Schwellenwert von mehr als 15 Angestellten, um es einer größeren Anzahl von Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeitszeit an die Anforderungen des eigenen Lebens besser anzupassen. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt, da auch der Anspruch auf unbefristete Teilzeit mehr als 15 Beschäftigte voraussetzte.
Ingesamt reichte die Grünen-Fraktion drei Änderungsanträge an. Die anderen zwei Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Die Anträge sind hier und hier zu finden.
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont, dass die Beschäftigten sowie auch die Unternehmen von dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung profitieren werden, da er mehr Flexibilität, aber auch mehr Sicherheit schaffe. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig sorge das Gesetz für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, da Frauen überproportional oft teilzeitbeschäftigt sind. Damit werde den Frauen eine Chance geboten, wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.
Jürgen Pohl (AfD) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf, da der Schutzzweck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Das Gesetze arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, welche die Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor die Gerichte treiben wird. Des Weiteren werde die Mehrheit der Mütter durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst. Hinzu komme, dass der Entwurf das Konzept der Arbeit auf Abruf verstärkt und es somit keine Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.
Wilfried Oellers (CDU/CSU) hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität in der Arbeitswelt schaffen und die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern wird. Bei der Brückenteilzeit handele es sich um ein allgemeinen Anspruch, der als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmer*innen fungiert. Der Schwellenwert sei notwendig, um die Überlastung der Unternehmen zu verhindern sowie die Flexibilität der Unternehmen zu sichern.
Till Mansmann (FDP) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus, da dieser zu einseitig sei. Auch er schließt sich der Meinung an, dass der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt wurde. Stattdessen sei es angebrachter, den Anspruch auf Brückenteilzeit mit einem Sachgrund zu verbinden.
Auch Susanne Ferschl (Linke) kritisiert den im Gesetzesentwurf festgeschriebenen Schwellenwert. Dieser stelle für über die Hälfte aller Beschäftigten eine Hürde dar, da diese aufgrund ihrer Anstellung in einem kleinen Unternehmen keinen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Auch gebe es in dem Entwurf weitere Hürden, die den Anspruch auf Brückenteilzeit für über 14 Millionen Beschäftigte versagt. Durch diese vielen Einschränkungen sei kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festegelegt, sodass dieser Anspruch in vielen Fällen gerichtlich geklärt werden muss.