Änderungsantrag zur Brückenteilzeit

Mit ihrem Änderungsantrag fordert die Grünen-Fraktion eine Änderung des Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts der Bundesregierung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung eine Annahme des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung. Der Antrag der Grünen-Fraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen der AfD und FDP abgelehnt.

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Dafür gestimmt
63
Dagegen gestimmt
525
Enthalten
63
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Enthalten
Portrait von Grigorios AggelidisGrigorios AggelidisFDP43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Gökay AkbulutGökay AkbulutDIE LINKE275 - Mannheim Enthalten
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Nicht beteiligt
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert Maria AltenkampNorbert Maria AltenkampCDU/CSU181 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergDIE GRÜNEN5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU241 - Ansbach Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Lisa BadumLisa BadumDIE GRÜNEN236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockDIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Nicht beteiligt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleySPD203 - Trier Dagegen gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Simone BarrientosSimone BarrientosDIE LINKE251 - Würzburg Enthalten
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt

Der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffene Anspruch auf Brückenteilzeit beschränke sich auf Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Damit entstehe insbesondere für Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, ein Nachteil. Denn diese haben somit keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen bleiben so auf den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschränkt. Deswegen fordert die Grünen-Fraktion einen Schwellenwert von mehr als 15 Angestellten, um es einer größeren Anzahl von Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeitszeit an die Anforderungen des eigenen Lebens besser anzupassen. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt, da auch der Anspruch auf unbefristete Teilzeit mehr als 15 Beschäftigte voraussetzte.

Ingesamt reichte die Grünen-Fraktion drei Änderungsanträge an. Die anderen zwei Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Die Anträge sind hier und hier zu finden.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont, dass die Beschäftigten sowie auch die Unternehmen von dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung profitieren werden, da er mehr Flexibilität, aber auch mehr Sicherheit schaffe. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig sorge das Gesetz für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, da Frauen überproportional oft teilzeitbeschäftigt sind. Damit werde den Frauen eine Chance geboten, wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.

Jürgen Pohl (AfD) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf, da der Schutzzweck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Das Gesetze arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, welche die Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor die Gerichte treiben wird. Des Weiteren werde die Mehrheit der Mütter durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst. Hinzu komme, dass der Entwurf das Konzept der Arbeit auf Abruf verstärkt und es somit keine Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.  

Wilfried Oellers (CDU/CSU) hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität in der Arbeitswelt schaffen und die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern wird. Bei der Brückenteilzeit handele es sich um ein allgemeinen Anspruch, der als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmer*innen fungiert. Der Schwellenwert sei notwendig, um die Überlastung der Unternehmen zu verhindern sowie die Flexibilität der Unternehmen zu sichern.

Till Mansmann (FDP) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus, da dieser zu einseitig sei. Auch er schließt sich der Meinung an, dass der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt wurde. Stattdessen sei es angebrachter, den Anspruch auf Brückenteilzeit mit einem Sachgrund zu verbinden.

Auch Susanne Ferschl (Linke) kritisiert den im Gesetzesentwurf festgeschriebenen Schwellenwert. Dieser stelle für über die Hälfte aller Beschäftigten eine Hürde dar, da diese aufgrund ihrer Anstellung in einem kleinen Unternehmen keinen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Auch gebe es in dem Entwurf weitere Hürden, die den Anspruch auf Brückenteilzeit für über 14 Millionen Beschäftigte versagt. Durch diese vielen Einschränkungen sei kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festegelegt, sodass dieser Anspruch in vielen Fällen gerichtlich geklärt werden muss.