Änderungsantrag zur Brückenteilzeit

Mit ihrem Änderungsantrag fordert die Grünen-Fraktion eine Änderung des Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts der Bundesregierung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung eine Annahme des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung. Der Antrag der Grünen-Fraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen der AfD und FDP abgelehnt.

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Dafür gestimmt
63
Dagegen gestimmt
525
Enthalten
63
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan KühnStephan KühnDIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Dagegen gestimmt

Der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffene Anspruch auf Brückenteilzeit beschränke sich auf Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Damit entstehe insbesondere für Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, ein Nachteil. Denn diese haben somit keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen bleiben so auf den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschränkt. Deswegen fordert die Grünen-Fraktion einen Schwellenwert von mehr als 15 Angestellten, um es einer größeren Anzahl von Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeitszeit an die Anforderungen des eigenen Lebens besser anzupassen. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt, da auch der Anspruch auf unbefristete Teilzeit mehr als 15 Beschäftigte voraussetzte.

Ingesamt reichte die Grünen-Fraktion drei Änderungsanträge an. Die anderen zwei Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Die Anträge sind hier und hier zu finden.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont, dass die Beschäftigten sowie auch die Unternehmen von dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung profitieren werden, da er mehr Flexibilität, aber auch mehr Sicherheit schaffe. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig sorge das Gesetz für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, da Frauen überproportional oft teilzeitbeschäftigt sind. Damit werde den Frauen eine Chance geboten, wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.

Jürgen Pohl (AfD) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf, da der Schutzzweck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Das Gesetze arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, welche die Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor die Gerichte treiben wird. Des Weiteren werde die Mehrheit der Mütter durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst. Hinzu komme, dass der Entwurf das Konzept der Arbeit auf Abruf verstärkt und es somit keine Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.  

Wilfried Oellers (CDU/CSU) hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität in der Arbeitswelt schaffen und die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern wird. Bei der Brückenteilzeit handele es sich um ein allgemeinen Anspruch, der als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmer*innen fungiert. Der Schwellenwert sei notwendig, um die Überlastung der Unternehmen zu verhindern sowie die Flexibilität der Unternehmen zu sichern.

Till Mansmann (FDP) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus, da dieser zu einseitig sei. Auch er schließt sich der Meinung an, dass der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt wurde. Stattdessen sei es angebrachter, den Anspruch auf Brückenteilzeit mit einem Sachgrund zu verbinden.

Auch Susanne Ferschl (Linke) kritisiert den im Gesetzesentwurf festgeschriebenen Schwellenwert. Dieser stelle für über die Hälfte aller Beschäftigten eine Hürde dar, da diese aufgrund ihrer Anstellung in einem kleinen Unternehmen keinen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Auch gebe es in dem Entwurf weitere Hürden, die den Anspruch auf Brückenteilzeit für über 14 Millionen Beschäftigte versagt. Durch diese vielen Einschränkungen sei kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festegelegt, sodass dieser Anspruch in vielen Fällen gerichtlich geklärt werden muss.