Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit hat der Bundestag ein Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe beschlossen. Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
9
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD96 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Marina KermerMarina KermerSPD66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KeulKatja KeulDIE GRÜNEN40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Nicht beteiligt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Maria Klein-SchmeinkMaria Klein-SchmeinkDIE GRÜNEN129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dafür gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Enthalten
Portrait von Tom KoenigsTom KoenigsDIE GRÜNEN173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Birgit KömpelBirgit KömpelSPD174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dafür gestimmt
Symbolbild Gesundheit

Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.

Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
 

  • Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
  • Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
  • Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
  • Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.


Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.