Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Nicht beteiligt
Portrait von Katrin AlbsteigerKatrin AlbsteigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergDIE GRÜNEN5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN281 - Freiburg Dagegen gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockDIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Nicht beteiligt
Portrait von Heinz-Joachim BarchmannHeinz-Joachim BarchmannSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleySPD204 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut Günter BaumannHelmut Günter BaumannCDU/CSU164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN94 - Köln II Dagegen gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.