Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.
Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:
- ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
- ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
- Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.
Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.
Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.
Kommentare
Werni Ostpreusse am 25.06.2016 um 01:01 Uhr
PermalinkSuper mit Scheunentor grossen Schlupflöcher für Superreiche. Grösser 25 Mio. ist das Vermögen diversifiziert auf verschiedene Nationen und Strukturen. Ergo ohne Schaden für D und EU. Warum dann diese hinterhältige Unterstützung und Bluff für den Bürger. Sie schaden sich nur selbst mit diesen Tricks, siehe Panama-Paper und Schäuble-Fake im im inkonsequenten vorgehen und schutz für superreiche !!!
MfG Werni
Werni Ostpreusse am 25.06.2016 um 01:05 Uhr
PermalinkAus Sicht der Opposition und Bürget sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig wie viele Entscheidungen der Bürgerfeindlichen Altparteien und unterstützer von globalen (nicht deutschen oder EU) Oligarchen
Dietmar Siefert am 29.06.2016 um 19:59 Uhr
PermalinkWenn es wirklich um den Erhalt von Betrieben ginge, wäre die Lösung nicht eine willkürliche Bevorzugung von Erben von Betriebsvermögen.
Vielmehr könnte man Lösungen ermöglichen, den - teils langjährigen - Mitarbeitern im Erbschaftsfall große Teile des Betriebsvermögens zu übertragen. Diese haben normalerweise wesentlich zur Schaffung des Betriebsvermögens beigetragen.
Ein Steuererlass sollte besser den Mitarbeitern statt (nur) den Erben zugute kommen.
der Bürger am 30.06.2016 um 00:16 Uhr
Permalink@Carsten Träger: Sie schreiben von "Politikverdrossenheit" - Sie wundern sich wenn die Menschen nicht mehr wählen gehen, vielleicht sollten Sie die Interessen der Mehrzahl der Menschen wahrnehmen. Ihre Abstimmung zeigt das dies nicht der Fall ist.
eine meinung am 30.06.2016 um 00:51 Uhr
PermalinkJeder zahlt Steuern bis auf den letzten Cent seines Lohnes, es sei denn man kann mit Hilfe von Lobbyisten das Versteuern großer Summen umgehen, dafür hat der Bürger doch gestimmt bei der Wahl, zumindest bin ich mir sicher, das die Meisten Wähler das nicht im Sinn hatten. Ich für meinen Teil finde ein solches Abstimmverhalten ekelhaft.
L.Fickus am 30.06.2016 um 02:01 Uhr
PermalinkIch wäre dafür, der SPD das sozial aus dem Namen zu streichen. Schämen wäre angebracht, angesichts dieses erneuten Schlages ins Gesicht aller fleißigen Steuerzahler. Wer soll sie noch wählen???
Hans Lauterwald am 30.06.2016 um 02:16 Uhr
PermalinkIch habe nichts zu vererben, meine Kinder müssen ohne elterliche Starthilfe klarkommen, und sie werden das schaffen.
Warum aber Kinder vermögender Eltern einen Startvorteil durch un- oder geringversteuertes Erbe geniessen sollen, erschliesst sich mir nicht. Wenn Erben mit vollem Risiko in das elterliche Geschäft (Kleingewerbe oder Mittelstand) einsteigen - ok. Wenn sie aber als Aktionäre oder sonstige Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft nur von den Erträgen profitieren, ohne selbst konkret für die Unternehmengeschäfte verantwortlich zu sein, muss eine Erbschaftssteuer erhoben werden, die ohne Wenn und Aber und ohne Tricks den Vorgaben des BVG folgt.
Thomas Valet am 30.06.2016 um 02:55 Uhr
Permalinkich finde es unerträglich, dass die Schere bzgl. arm und reich immer weiter auseinanderklaffen soll. Dies wird mit dem geplanten Erbschaftssteuergesetz gefördert. Es ist schade, dass unserm Großteil der Politiker, hier gehört leider auch der für meinen Wahlkreis Leonberg zuständige Herr Binninger so fern seiner Basis lebt und wirklich nicht weiß, was die Bürger wollen. Wir - die Bürger - müssen uns zukünftig die zu wählenden Personen wirklich genauer betrachten. Sollte Herr Binninger wieder für den Wahlkreis Leonberg antreten, erhält die CDU garantier meine Stimme nicht,
Denker am 30.06.2016 um 09:25 Uhr
PermalinkGenau mit so einem Abstimmverhalten hält man die Wähler von der Wahlurne fern. Frei nach dem Motto "je weniger hingehen,desto mehr Prozente habe ich vielleicht". Ein Trugschluss.
Holger am 30.06.2016 um 11:41 Uhr
PermalinkLässt der Name Cajus Caesar einen Rückschluss auf das alte Rom zu? Dort wurde auch vererbt was das Zeug hält...
Der Politiker am 30.06.2016 um 15:14 Uhr
PermalinkKreuzchen-Ritter. Nach vielen Jahren Psychotherapie habe ich schließlich erkannt, dass mein Streben nach Macht bereits eine psychische Störung darstellte - und dahinter nichts anderes als der schiere Egoismus steckte....
Leipziger am 04.07.2016 um 23:46 Uhr
PermalinkWoran soll man, nicht nur gemessen an dem hier gezeigtem Walverhalten, eine Differenz zwischen "Christ"- Demokraten und "Sozial"-Demokraten erkennen können?
So wie die Einen sich weder "Christlich" noch die Anderen "Sozial" und Demokratisch im originären Sinne biblisch und am gesellschaftlichen Gemeinwohl orientiert, in Verantwortung und Gerechtigkeit das Wählervotum und geliehene Mandat arrogant missbrauchen.
Ginger Claassen am 05.07.2016 um 17:17 Uhr
PermalinkHm, die SPD hat in meinem Wahlkreis auch dafür gestimmt also muss das Gesetz doch "sozial" sein und gut für die "Arbeiter" weil die werden ja von der SPD vertreten - ach nein, habe ich ja ganz vergessen ... die vertreten sich ja nur selber!
Michael Zeisberg am 14.08.2016 um 06:29 Uhr
PermalinkWer hat-dem wird gegeben !
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob es nicht angezeigt wäre, daß der Erbe seine Steuerersparnisse nur dann in voller Höhe erhält, wenn er die Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt.Beispielsweise durch Ausgabe von Mitarbeiteraktien etwa in Höhe der Ersparnis. So sähe das wenigstens etwas gemeinnütziger aus.
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