Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Uwe FeilerUwe FeilerCDU/CSU58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas FeistThomas FeistCDU/CSU153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU29 - Cuxhaven - Stade II Dafür gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Bild Ute Finckh-KrämerUte Finckh-KrämerSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Nicht beteiligt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Christian FlisekChristian FlisekSPD229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Astrid FreudensteinAstrid FreudensteinCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU200 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FunkAlexander FunkCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Nicht beteiligt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.