Einführung eines Verbandsklagerechts im Lohngerechtigkeitsgesetz

Die Grünen sind mit ihrem Änderungsantrag gescheitert, durch den ein Verbandsklagerecht im Lohngerechtigkeitsgesetz eingeführt werden solle. Auch zwei weitere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion wurden in diesem Zusammenhang von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
102
Dagegen gestimmt
451
Enthalten
0
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Alexandra Dinges-DierigAlexandra Dinges-DierigCDU/CSU11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Katja DörnerKatja DörnerDIE GRÜNEN96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Nicht beteiligt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Iris EberlIris EberlCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerDIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Jutta EckenbachJutta EckenbachCDU/CSU119 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Siegmund EhrmannSiegmund EhrmannSPD114 - Krefeld II - Wesel II Nicht beteiligt
Michaela EngelmeierMichaela EngelmeierSPD99 - Oberbergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD281 - Freiburg Nicht beteiligt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD239 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dagegen gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Der von Familienministern Manuela Schwesig eingebrachte Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen stößt auf große Kritik bei der Opposition.

Ziel des Gesetz ist es, gegen die in Deutschland vorhandene Gender Pay Gap von 21-22% vorzugehen. Auch die sog. bereinigte Entgeltlücke beträgt in Deutschland noch 7%.
Deutschland ist damit im europaweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz (2015, Quelle: Eurostat), was Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen angeht.

Lösen soll dieses Problem das Entgelttransparenzgesetz aus dem Bundesfamilienministerium, das unter anderem

  • einen "individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten"
  • die "Auffforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen" und
  • eine "Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten [...]"

einführen wird.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf und brachten unter anderem einen Änderungsantrag ein, der die Einführung eines Verbandsklagerechts vorsieht. Dadurch müssten Betroffene nicht individuell gegen eine Ungleichbezahlung klagen.

Dieser Änderungsantrag wurde von der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion abgelehnt (siehe Abstimmungsverhalten auf dieser Seite).

Ebenfalls scheiterten zwei weitere Änderungsanträge der Grünen:

  • Drs. 18/1157: Die Reichweite des Gesetzes, das bis dato für Betriebe von einer Größe ab 200 Beschäftigten gilt, soll drastisch vergrößert werden; das Gesetz soll für Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeiter*innen gelten.
  • Drs. 18/11758: Die Überprüfbarkeit der Lohngerechtigkeit soll mit einer Prüfpflicht ausgeweitet werden, da "eine bloße gesetzliche Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren" nicht geeignet sei, das Ziel der größeren Transparenz zu erreichen.


Über den Änderungsantrag zur Beschäftigungsgröße wurde namentlich abgestimmt (zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auf bundestag.de). Der Antrag über die Prüfpflicht wurde in einer Abstimmung durch Handzeichen ebenfalls durch die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die der Opposition abgelehnt.

Weiterführende Links
Lohngerechtigkeit (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 26.04.2017)
Über Geld spricht man. Gesetzentwurf zu Lohngerechtigkeit (tagesschau.de, abgerufen am 26.04.2017)