Einführung eines Verbandsklagerechts im Lohngerechtigkeitsgesetz

Die Grünen sind mit ihrem Änderungsantrag gescheitert, durch den ein Verbandsklagerecht im Lohngerechtigkeitsgesetz eingeführt werden solle. Auch zwei weitere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion wurden in diesem Zusammenhang von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
102
Dagegen gestimmt
451
Enthalten
0
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Hermann FärberHermann FärberCDU/CSU263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe FeilerUwe FeilerCDU/CSU58 - Oberhavel - Havelland II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas FeistThomas FeistCDU/CSU153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dagegen gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU29 - Cuxhaven - Stade II Dagegen gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Bild Ute Finckh-KrämerUte Finckh-KrämerSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian FlisekChristian FlisekSPD229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Nicht beteiligt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD150 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Astrid FreudensteinAstrid FreudensteinCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Nicht beteiligt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU200 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Nicht beteiligt
Symbolbild Hammer im Gericht

Der von Familienministern Manuela Schwesig eingebrachte Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen stößt auf große Kritik bei der Opposition.

Ziel des Gesetz ist es, gegen die in Deutschland vorhandene Gender Pay Gap von 21-22% vorzugehen. Auch die sog. bereinigte Entgeltlücke beträgt in Deutschland noch 7%.
Deutschland ist damit im europaweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz (2015, Quelle: Eurostat), was Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen angeht.

Lösen soll dieses Problem das Entgelttransparenzgesetz aus dem Bundesfamilienministerium, das unter anderem

  • einen "individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten"
  • die "Auffforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen" und
  • eine "Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten [...]"

einführen wird.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf und brachten unter anderem einen Änderungsantrag ein, der die Einführung eines Verbandsklagerechts vorsieht. Dadurch müssten Betroffene nicht individuell gegen eine Ungleichbezahlung klagen.

Dieser Änderungsantrag wurde von der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion abgelehnt (siehe Abstimmungsverhalten auf dieser Seite).

Ebenfalls scheiterten zwei weitere Änderungsanträge der Grünen:

  • Drs. 18/1157: Die Reichweite des Gesetzes, das bis dato für Betriebe von einer Größe ab 200 Beschäftigten gilt, soll drastisch vergrößert werden; das Gesetz soll für Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeiter*innen gelten.
  • Drs. 18/11758: Die Überprüfbarkeit der Lohngerechtigkeit soll mit einer Prüfpflicht ausgeweitet werden, da "eine bloße gesetzliche Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren" nicht geeignet sei, das Ziel der größeren Transparenz zu erreichen.


Über den Änderungsantrag zur Beschäftigungsgröße wurde namentlich abgestimmt (zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auf bundestag.de). Der Antrag über die Prüfpflicht wurde in einer Abstimmung durch Handzeichen ebenfalls durch die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die der Opposition abgelehnt.

Weiterführende Links
Lohngerechtigkeit (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 26.04.2017)
Über Geld spricht man. Gesetzentwurf zu Lohngerechtigkeit (tagesschau.de, abgerufen am 26.04.2017)