Einführung eines Verbandsklagerechts im Lohngerechtigkeitsgesetz

Die Grünen sind mit ihrem Änderungsantrag gescheitert, durch den ein Verbandsklagerecht im Lohngerechtigkeitsgesetz eingeführt werden solle. Auch zwei weitere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion wurden in diesem Zusammenhang von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
102
Dagegen gestimmt
451
Enthalten
0
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Nicht beteiligt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD96 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Marina KermerMarina KermerSPD66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KeulKatja KeulDIE GRÜNEN40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE159 - Dresden I Nicht beteiligt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU148 - Siegen-Wittgenstein Dagegen gestimmt
Maria Klein-SchmeinkMaria Klein-SchmeinkDIE GRÜNEN129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU22 - Hamburg-Wandsbek Nicht beteiligt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Tom KoenigsTom KoenigsDIE GRÜNEN173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit KömpelBirgit KömpelSPD174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Der von Familienministern Manuela Schwesig eingebrachte Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen stößt auf große Kritik bei der Opposition.

Ziel des Gesetz ist es, gegen die in Deutschland vorhandene Gender Pay Gap von 21-22% vorzugehen. Auch die sog. bereinigte Entgeltlücke beträgt in Deutschland noch 7%.
Deutschland ist damit im europaweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz (2015, Quelle: Eurostat), was Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen angeht.

Lösen soll dieses Problem das Entgelttransparenzgesetz aus dem Bundesfamilienministerium, das unter anderem

  • einen "individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten"
  • die "Auffforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen" und
  • eine "Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten [...]"

einführen wird.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf und brachten unter anderem einen Änderungsantrag ein, der die Einführung eines Verbandsklagerechts vorsieht. Dadurch müssten Betroffene nicht individuell gegen eine Ungleichbezahlung klagen.

Dieser Änderungsantrag wurde von der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion abgelehnt (siehe Abstimmungsverhalten auf dieser Seite).

Ebenfalls scheiterten zwei weitere Änderungsanträge der Grünen:

  • Drs. 18/1157: Die Reichweite des Gesetzes, das bis dato für Betriebe von einer Größe ab 200 Beschäftigten gilt, soll drastisch vergrößert werden; das Gesetz soll für Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeiter*innen gelten.
  • Drs. 18/11758: Die Überprüfbarkeit der Lohngerechtigkeit soll mit einer Prüfpflicht ausgeweitet werden, da "eine bloße gesetzliche Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren" nicht geeignet sei, das Ziel der größeren Transparenz zu erreichen.


Über den Änderungsantrag zur Beschäftigungsgröße wurde namentlich abgestimmt (zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auf bundestag.de). Der Antrag über die Prüfpflicht wurde in einer Abstimmung durch Handzeichen ebenfalls durch die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die der Opposition abgelehnt.

Weiterführende Links
Lohngerechtigkeit (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 26.04.2017)
Über Geld spricht man. Gesetzentwurf zu Lohngerechtigkeit (tagesschau.de, abgerufen am 26.04.2017)