Es gilt hier, genau zu prüfen, ob die Einwände, die die Richtigkeit der Auszählung anzweifeln, gerechtfertigt sind, und das Ergebnis der Prüfung kann man nicht vorwegnehmen
Eine Neuauszählung kann also erst erfolgen, wenn dort ein entsprechender Beschluss gefasst wird – bislang gibt es dafür keinen festen Termin.
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
In diesem Fall wurde die korrekte Durchführung der Wahl durch die zuständigen Stellen bestätigt, weshalb keine Grundlage für eine sofortige Neuauszählung besteht
Demokratie braucht Transparenz: Wo Zweifel bestehen, muss nachgezählt werden. Vertrauen entsteht nur durch überprüfbare Wahlergebnisse.

