In der Phase der vorläufigen Haushaltsführung war der Spielraum für neue Investitionen entsprechend begrenzt.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich entschieden, dass diese Beiträge, also zur privaten Pflegezusatzversicherung, nicht steuerlich absetzbar sind. Sie zählen nicht zu den sogenannten Basisabsicherungen.
Wir kritisieren den zweckfremden Gebrauch der Mittel aus dem Sondervermögen und nutzen alle parlamentarischen Instrumente, um auf einen Kurswechsel zu drängen.
Ich nehme die Hinweise der Institute ernst, teile aber nicht die Schlussfolgerung, schon heute von „politischem Kreditbetrug“ sprechen zu können
Ich schließe mich daher den Forderungen innerhalb meiner Fraktion nach einer lückenlosen Aufklärung über die Verwendung der Mittel durch die Bundesregierung und insbesondere das Finanzministerium an.
