Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro und eine Eindämmung des Niedriglohnsektors.
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Grundsätzlich gilt dabei, dass laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt sind.
Die Einkommensgrenze beim Minijob schafft eine klare Abgrenzung zu regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind bewusst als Neben- oder Einstiegstätigkeiten konzipiert, bei denen nur geringe Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden – dafür sind Beschäftigte auch nur eingeschränkt abgesichert. Das kann nicht der Regelfall sein.
Sobald Sie die Schwelle von aktuell 568 EUR überschreiten, sprechen wir nicht mehr von einem Minijob. Insofern bräuchten Sie bei einer Aufstockung immer eine vertragliche Anpassung.
Derzeit beraten wir das Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag. Darin geht es auch um die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamts.