Ihr Anliegen, eine unverhältnismäßige Belastung zu verhindern und die Situation von Minijobber*innen zu verbessern, nehmen wir sehr ernst und beziehen es in unsere weiteren Überlegungen ein.
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Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro und eine Eindämmung des Niedriglohnsektors.
Grundsätzlich gilt dabei, dass laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt sind.
Die Einkommensgrenze beim Minijob schafft eine klare Abgrenzung zu regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind bewusst als Neben- oder Einstiegstätigkeiten konzipiert, bei denen nur geringe Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden – dafür sind Beschäftigte auch nur eingeschränkt abgesichert. Das kann nicht der Regelfall sein.
Sobald Sie die Schwelle von aktuell 568 EUR überschreiten, sprechen wir nicht mehr von einem Minijob. Insofern bräuchten Sie bei einer Aufstockung immer eine vertragliche Anpassung.