Die Maßnahme sollte laut Rentenkommission wirkungsgleich auch auf Beamte übertragen werden. Zudem soll spezifischen Unterschieden mit Hilfe von Härtefallregelungen Rechnung getragen werden, falls Menschen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Konkret sollen Personen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten.
Maren Kaminski kritisiert die angekündigten Reformen als Sozialkürzungen. Eine abschließende Bewertung sei erst nach Vorlage konkreter Gesetzentwürfe möglich.
Das Wichtigste zuerst: Bei der geplanten Reform geht es nicht darum, die bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern oder das Recht auf Informationszugang zu beschränken.
